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06. Oktober 2026 10.00 - 11:00 Uhr ca. 60 Min. inkl. Q&A

Was tun, wenn die Patientenakte fehlt?

Was aktuelle Vorgaben, die KRITIS-Einordnung und die auslaufende KHZG-Frist für MVZ, Kliniken und Krankenhäuser bedeuten — und wie sich Schutz nachweisbar und souverän aufstellen lässt.

Im Krankenhaus ist ein Ausfall zuerst ein Patientensicherheits- und Haftungsthema — und der Gesetzgeber verlangt längst nachweisbaren Schutz auf dem Stand der Technik. Mit Praxisbezug aus dem Gesundheitswesen und offener Q&A.

Anmeldung

06.10.2026 | 10.00 bis 11.00 Uhr | Online, kostenfrei

06.10.2026 | 10.00 - 11:00 Uhr

Das nehmen Sie mit

  • Welche Vorgaben für Ihr Haus gelten — § 75c SGB V, B3S und die KRITIS-Einordnung.
  • Wo Sie bei KHZG-gebundener IT-Sicherheit vor der Umsetzungsfrist 2026 stehen.
  • Warum lange Erkennungszeiten im Gesundheitswesen besonders teuer und riskant sind.
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    Speaker: Lutz Wiechmann

    Sr. Sales Engineer Healthcare bei Enginsight

Patientenversorgung, KHZG und der Stand der Technik

Im Krankenhaus ist ein Ausfall zuerst ein Patientensicherheits- und Haftungsthema — und der Gesetzgeber verlangt längst nachweisbaren Schutz auf dem Stand der Technik. Diese Folge ordnet ein, was die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und die Einordnung als kritische Infrastruktur für Kliniken, MVZ und Pflegeeinrichtungen bedeuten, wo die Verantwortung der Leitung liegt und warum Datenhoheit bei Patientendaten besonders wiegt. Mit Praxisbezug aus dem Gesundheitswesen und offener Q&A.

Was tun, wenn die Klinik stillsteht

Was aktuelle Vorgaben, die KRITIS-Einordnung und die auslaufende KHZG-Frist für MVZ, Kliniken und Krankenhäuser bedeuten — und wie sich Schutz nachweisbar und souverän aufstellen lässt.

Im Krankenhaus geht es zuerst um Menschen. Ein IT-Ausfall in einer Klinik ist zuallererst ein Patientensicherheitsthema. Wenn Systeme stillstehen, verzögern sich Behandlungen, fehlen Befunde, muss die Notaufnahme abgemeldet werden — mit Folgen, die sich nicht in Euro allein messen lassen. Cybersicherheit ist im Gesundheitswesen damit Teil der Versorgungsqualität.

Das Gesundheitswesen ist das teuerste Ziel. Das ist kein abstraktes Risiko: Laut dem IBM Cost of a Data Breach Report 2025 ist das Gesundheitswesen mit 7,42 Mio. US-Dollar pro Vorfall die teuerste Branche — im 15. Jahr in Folge. Zugleich dauert es hier besonders lange, bis ein Vorfall erkannt und eingedämmt ist. Lange Verweildauern und sensible Patientendaten sind eine Kombination, die Angreifer gezielt suchen.

Was der Gesetzgeber verlangt. Für Kliniken und Krankenhäuser gilt seit 2022 mit § 75c SGB V die Pflicht, IT-Sicherheit nach dem Stand der Technik umzusetzen — als Maßstab dient der branchenspezifische Sicherheitsstandard B3S für die Gesundheitsversorgung. Große Häuser unterliegen zusätzlich als kritische Infrastruktur den verschärften KRITIS-Anforderungen, und für MVZ wie Kliniken gelten die besonderen Vorgaben zum Schutz von Gesundheitsdaten. Verlangt werden nachweisbare Maßnahmen, die Verantwortung liegt bei der Leitung — was für Ihr Haus konkret greift, ordnet unser Healthcare-Spezialist ein.

Gebundene Mittel, laufende Frist. Wer über das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) Mittel für IT-Sicherheit gebunden hat — der Fördertatbestand 10 ist genau dafür da —, steht 2026 unter Zeitdruck. Neue Anträge sind seit Ende 2021 nicht mehr möglich, und viele abschlagsbewehrte Vorhaben müssen bis zum 31. August 2026 vollständig umgesetzt sein. Wer die IT-Sicherheit noch fertigstellen muss, sollte jetzt handeln, sonst verfallen gebundene Mittel. Für fehlende digitale Dienste greift ohnehin seit 2025 ein Digitalisierungsabschlag.

Schutz, der Patientendaten im Land hält. Bei Gesundheitsdaten wiegt die Frage der Datenhoheit besonders schwer. Ein souveräner Ansatz stellt sicher, dass Patientendaten und die Kontrolle darüber im deutschen Rechtsrahmen bleiben — nicht in einer fremden Cloud und nicht in einer Blackbox. Das ist zugleich Datenschutz und Vertrauensschutz gegenüber Patienten.

Vorverschlüsselung im Krankenhaus. Ein Fall aus der Praxis

Daniel Heinzig, Chief Sales Officer von InfoGuard, erzählt einen Fall, den sein Team viel zu spät auf den Tisch bekam: erst im Incident Response, als das Krankenhaus bereits vollständig verschlüsselt war. Der Betrieb lief auf Stift und Zettel, Patientenakten und Systeme waren nicht mehr erreichbar. Er zeigt Schritt für Schritt, was in so einer Lage die ersten Stunden entscheiden und wie man den Betrieb überhaupt am Laufen hält.

Der überraschende Teil kommt von der anderen Seite: Die Angreifergruppe agierte wie ein Unternehmen, mit eigenen Geschäftsbedingungen (AGB), in denen der Schlüssel zur Entschlüsselung sogar inbegriffen war. Warum am Ende trotzdem gezahlt werden musste und was das über die Professionalität heutiger Ransomwaregruppen verrät, erzählt Daniel im Detail. Daraus leitet er ab, woran die späte Entdeckung lag und was eine Managed Detection and Response (MDR) leisten muss, um so einen Verlauf früh zu stoppen.

Was die Zahlen sagen

241 Tage

dauert es im weltweiten Durchschnitt, bis ein Vorfall erkannt und eingedämmt ist. Quelle: (IBM Cost of a Data Breach Report 2025)

rund 1/3

der untersuchten Sicherheitsvorfälle begann mit einer ausgenutzten Schwachstelle, im sechsten Jahr in Folge der häufigste Erstzugang. Quelle: (Mandiant M-Trends 2026)

Über 100.000

Systeme werden heute mit der Plattform abgesichert, bei mehreren hundert Endkunden. Quelle: (Enginsight, Stand 10.26)

Der Nachweis gehört zur Anforderung

Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz gelten seit dem 6. Dezember 2025 verbindliche Anforderungen für Einrichtungen im Geltungsbereich der EU-Richtlinie NIS2. Das betrifft weite Teile der öffentlichen Hand und ihrer Betriebe. Verlangt sind Risikomanagement, technische Mindestmaßnahmen, der Nachweis ihrer Wirksamkeit und gestufte Meldungen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): eine Erstmeldung, eine Folgemeldung, eine Abschlussmeldung. Die Verantwortung für Umsetzung und Überwachung liegt bei der Leitung. Wen das konkret trifft und welche Frist wann läuft, ordnen wir in der Session ein. Quelle: (NIS2-Umsetzungsgesetz, § 32 BSIG, Rechtsstand 6. Dezember 2025)

Das nehmen Sie mit

  1. Welche Vorgaben für Ihr Haus gelten

    § 75c SGB V, B3S und die KRITIS-Einordnung.

  2. Wo Sie bei KHZG-gebundener IT-Sicherheit vor der Umsetzungsfrist 2026 stehen.

  3. Warum lange Erkennungszeiten im Gesundheitswesen besonders teuer und riskant sind.

Agenda:

  • Patientensicherheit als Sicherheitsfrage: die Bedrohungslage im Gesundheitswesen

  • § 75c SGB V, B3S und KRITIS: was verbindlich ist
  • KHZG-Umsetzungsfrist 2026: IT-Sicherheit rechtzeitig abschließen
  • Souveränität in der Praxis: Datenhoheit bei Patientendaten
  • Offene Q&A
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Phasen eines Angriffs, Assume Breach und die Pflichten seit Dezember 2025, mit Live-Check der sichtbaren Angriffsfläche.
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Die technische Fortsetzung: eine Live-Demo von der Erfassung der Angriffsfläche bis zur automatisierten Reaktion, mit Roh-Logs.
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Für Kliniken, Medizinische Versorgungszentren und Pflege: § 75c SGB V, B3S, KRITIS-Einordnung und die KHZG-Umsetzungsfrist.
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Enginsight GmbH ist ein deutscher Hersteller einer integrierten Cybersecurity-Plattform für den Mittelstand. Die Lösung verbindet Schwachstellenmanagement, Angriffserkennung, Monitoring und SIEM in einer zentralen, souverän betreibbaren Umgebung. Ziel ist es, Unternehmen dabei zu helfen, ihre Sicherheitslage nachvollziehbar zu verstehen, Risiken systematisch zu reduzieren und IT-Sicherheit dauerhaft beherrschbar zu machen.

Die NIS2-Richtlinie bringt neue Verantwortung auf Geschäftsführung und IT. Enginsight führt diese Webinare durch, um Orientierung zu geben: Welche Pflichten entstehen, wo liegen typische Lücken und wie lässt sich aus regulatorischen Anforderungen ein klarer, umsetzbarer Sicherheitsfahrplan entwickeln.