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08.10.2026 | 10.00 - 11:00 Uhr
Das nehmen Sie mit
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Kommunaler Eigenbetrieb: Versorgung, Haftung und NIS2
- Versorgungssicherheit & Haftung
Ausfall gefährdet Wasser, Wärme, Strom; kein reines IT-Problem - NIS2 & KRITIS-Vorgaben
Konkrete Bedeutung der Regularien für Stadtwerke und Eigenbetriebe - Verantwortung & Datenhoheit
Persönliche Haftung der Geschäftsführung; Unabhängigkeit von US-Clouds - Zielgruppe & Handlungsbedarf
Für Geschäftsführung und IT-Leitung; Gespräch oder NIS2-Kompass nutzen
Was tun, wenn die Versorgung stillsteht?
Ein Ausfall in der Daseinsvorsorge ist kein IT-Problem. Fällt ein kommunaler Eigenbetrieb aus, merkt das nicht die IT-Abteilung zuerst, sondern die Bürgerin am Wasserhahn und der Betrieb an der Heizung. Versorgungssicherheit — Strom, Wärme, Wasser, Abwasser — ist der Kern kommunaler Verantwortung, und ein erfolgreicher Angriff trifft genau dort. Damit wird Cybersicherheit zur Frage der Handlungsfähigkeit einer ganzen Region.
Warum kommunale Betriebe ins Visier geraten. Kommunale Versorger verbinden kritische Prozesse mit oft gewachsener IT und knappen Personalressourcen — eine Kombination, die organisierte Angreifergruppen gezielt ausnutzen. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Betriebe ihre eigene Angriffsfläche nicht vollständig kennen. Die Verweildauer eines Angreifers ist auch hier das zentrale Risiko: Je später etwas auffällt, desto größer der Schaden an Versorgung und Vertrauen.
NIS2 und KRITIS: was jetzt Pflicht ist — und wer haftet. Mit der EU-Richtlinie NIS2 und den Vorgaben für kritische Infrastrukturen (KRITIS) verschärfen sich die Anforderungen für viele Eigenbetriebe deutlich, gerade in Energie und Wasser. Verlangt werden Risikomanagement, Meldewege, technische Mindestmaßnahmen und der Nachweis ihrer Wirksamkeit. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder — und die Geschäftsführung haftet persönlich. „Haben wir schon irgendwie" reicht als Antwort nicht mehr.
Souveränität, die im Haus bleibt. Gerade in der öffentlichen Daseinsvorsorge zählt, wo Daten und Kontrolle liegen. Ein souveräner Ansatz sorgt dafür, dass Erkennung, Reaktion und das dabei entstehende Wissen im eigenen Haus bleiben — statt in einer Blackbox oder unter fremdem Rechtsrahmen. Datenhoheit ist damit ein Beschaffungskriterium, kein Etikett.
Was die Zahlen sagen
241 Tage
dauert es im weltweiten Durchschnitt, bis ein Vorfall erkannt und eingedämmt ist. Quelle: (IBM Cost of a Data Breach Report 2025)
rund 1/3
der untersuchten Sicherheitsvorfälle begann mit einer ausgenutzten Schwachstelle, im sechsten Jahr in Folge der häufigste Erstzugang. Quelle: (Mandiant M-Trends 2026)
Über 100.000
Systeme werden heute mit der Plattform abgesichert, bei mehreren hundert Endkunden. Quelle: (Enginsight, Stand 10.26)
Der Nachweis gehört zur Anforderung
Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz gelten seit dem 6. Dezember 2025 verbindliche Anforderungen für Einrichtungen im Geltungsbereich der EU-Richtlinie NIS2. Das betrifft weite Teile der öffentlichen Hand und ihrer Betriebe. Verlangt sind Risikomanagement, technische Mindestmaßnahmen, der Nachweis ihrer Wirksamkeit und gestufte Meldungen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): eine Erstmeldung, eine Folgemeldung, eine Abschlussmeldung. Die Verantwortung für Umsetzung und Überwachung liegt bei der Leitung. Wen das konkret trifft und welche Frist wann läuft, ordnen wir in der Session ein. Quelle: (NIS2-Umsetzungsgesetz, § 32 BSIG, Rechtsstand 6. Dezember 2025)
Das nehmen Sie mit
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Klarheit, ob und wie NIS2 und KRITIS Ihren Betrieb betreffen — und was zuerst zu tun ist.
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Wo die persönliche Verantwortung der Geschäftsführung konkret beginnt.
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Warum Datenhoheit im kommunalen Umfeld ein Beschaffungskriterium ist.
Agenda:
- Daseinsvorsorge unter Beschuss: die Bedrohungslage für kommunale Betriebe
- NIS2 und KRITIS: Pflichten, Fristen, Haftung
- Souveränität in der Praxis: Erkennung und Reaktion, die im Haus bleiben
- Offene Q&A
VIER TERMINE, EIN BOGEN – Die Reihe „Was tun, wenn es stillsteht?"
Vier Webcasts in zwei Wochen, aufeinander aufgebaut: Vorbereitung auf den Ernstfall, technische Umsetzung, Pflichten im Gesundheitswesen, Pflichten in der kommunalen Versorgung. Jede Folge steht für sich. Sie können sich zu jedem Termin einzeln anmelden.
Di, 29.09.2026 · 10:00 Uhr
Was tun, wenn das Rathaus stillsteht?
Phasen eines Angriffs, Assume Breach und die Pflichten seit Dezember 2025, mit Live-Check der sichtbaren Angriffsfläche.
Do, 01.10.2026 · 10:00 Uhr
Der Angriff läuft. Würden Sie ihn sehen?
Die technische Fortsetzung: eine Live-Demo von der Erfassung der Angriffsfläche bis zur automatisierten Reaktion, mit Roh-Logs.
Di, 06.10.2026 · 10:00 Uhr
Was tun, wenn die Patientenakte fehlt?
Für Kliniken, Medizinische Versorgungszentren und Pflege: § 75c SGB V, B3S, KRITIS-Einordnung und die KHZG-Umsetzungsfrist.
Do, 08.10.2026 · 10:00 Uhr
Was tun, wenn die Versorgung stillsteht?
Für Stadtwerke und kommunale Eigenbetriebe: NIS2, kritische Infrastrukturen und die Verantwortung der Geschäftsführung.
Über die Speaker
Michael Rainer
Business Development Manager Public bei der Enginsight GmbH

Enginsight GmbH ist ein deutscher Hersteller einer integrierten Cybersecurity-Plattform für den Mittelstand. Die Lösung verbindet Schwachstellenmanagement, Angriffserkennung, Monitoring und SIEM in einer zentralen, souverän betreibbaren Umgebung. Ziel ist es, Unternehmen dabei zu helfen, ihre Sicherheitslage nachvollziehbar zu verstehen, Risiken systematisch zu reduzieren und IT-Sicherheit dauerhaft beherrschbar zu machen.
Die NIS2-Richtlinie bringt neue Verantwortung auf Geschäftsführung und IT. Enginsight führt diese Webinare durch, um Orientierung zu geben: Welche Pflichten entstehen, wo liegen typische Lücken und wie lässt sich aus regulatorischen Anforderungen ein klarer, umsetzbarer Sicherheitsfahrplan entwickeln.